Allgemeine Bedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Waren bei Forestagri bezüglich der Haftung des Verkäufers für Mängel der verkauften Waren.
I. Bedingungen für die Ausübung der Rechte aus der vom Hersteller der Ware gewährten Garantie
1. Der Verkäufer ist kein Garant für die Qualität der Ware. Wenn der Hersteller eine Qualitätsgarantie gewährt, werden deren Bedingungen auf der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben. Gewährleistungsrechte müssen gemäß den Bedingungen ausgeübt werden, die in der der Ware beiliegenden Garantieurkunde dargelegt sind, unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen.
2. Um die Herstellergarantie in Anspruch nehmen zu können, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer innerhalb von 2 Tagen ab dem Datum seiner Offenlegung direkt über den Mangel der Ware zu informieren. Die Benachrichtigung sollte telefonisch oder per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: [email protected] und zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer gesendet werden.
3. Die mit dem Versand der Ware im Rahmen des Garantieanspruchs verbundenen Kosten trägt der Käufer, sofern die Garantiebedingungen nichts anderes vorsehen. Wenn der Hersteller die Verantwortung für den Mangel der Ware nicht übernimmt, gehen sämtliche Versandkosten gemäß der vom Verkäufer ausgestellten Lastschrift zu Lasten des Käufers.
4. Wird die Ware über ein Kurierunternehmen an den Käufer versandt, ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Ware im Beisein des Kuriers zu überprüfen. Wenn Mängel festgestellt werden, einschließlich solcher, die während des Transports auftreten können, ist der Käufer verpflichtet, den vom Kurier bereitgestellten Bericht auszufüllen, der die Grundlage für die Meldung an den Verkäufer darstellt, unter Androhung des Verlusts von Gewährleistungsrechten.
5. Bei Verkäufen, die keine Verbraucherverkäufe sind, ist die Haftung des Verkäufers für Mängel der Ware im Rahmen der Gewährleistung nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen.
II. Beschwerde beim Kurierunternehmen einreichen, wenn Sie sich für die Abholung der Ware per Kurier entscheiden
1. Die Lieferung der Ware kann durch persönliche Abholung durch den Käufer im Büro des Verkäufers oder durch Zustellung durch ein Kurierunternehmen (Fernabsatz) erfolgen. Wenn die Option der Kurierzustellung genutzt wird, erfolgt die Lieferung, wenn der Verkäufer die Ware einem Kurierunternehmen zur Lieferung an die vom Käufer angegebene Adresse anvertraut.
2. Bei Verlust, Defekt oder Beschädigung der Sendung, die bei Erhalt festgestellt wird, gemäß Punkt I.4. oder Verzögerungen bei der Zustellung der Sendung durch den Kurierdienst, kann der Käufer eine Beschwerde auch über den Verkäufer nur beim Kurierunternehmen einreichen. Der Verkäufer kann auf die Geltendmachung von Reklamationsansprüchen des Käufers verzichten.